Endlich wieder die Koffer packen, mit gutem Gewissen ein Flugzeug in Richtung Sonne besteigen und einfach nur abschalten – das kann mit dem Nachweis über eine Corona-Impfung wieder Normalität werden. Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen zum gelben Impfausweis und dem digitalen COVID-Zertifikat der Europäischen Union.
Viele Länder haben die Einreisebestimmungen für Geimpfte bereits gelockert oder ganz abgeschafft. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseites des BMEIA (Außenministerium Österreich).
Informationen zum Impfausweis für Reisende
Viele Länder erleichtern gegen COVID-19 geimpften Personen bereits die Einreise. So können beispielsweise die Quarantänepflicht nach der Ankunft oder die Pflicht, einen negativen Coronatest vorzuweisen, wegfallen.
Was bedeutet „Einreise mit Impfnachweis möglich“?
„Einreise mit Impfnachweis möglich“ bedeutet, dass Menschen, die bereits eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben, künftig bei der Einreise in bestimmte Länder von erleichterten Bedingungen profitieren. So kann es sein, dass Geimpfte beispielsweise nicht in Quarantäne oder keinen negativen Coronatest vorlegen müssen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, sich impfen zu lassen.
Welche Reiseziele für Geimpfte gibt es?
Geimpfte haben die gleiche Auswahl an Reisezielen wie ungeimpfte Personen. Eine Regelung, dass nur Geimpfte in ein Land einreisen dürfen, gibt es nicht. Dennoch profitieren Geimpfte ebenso wie Genesene und negativ Getestete von einigen Lockerungen beim Reisen. So kann durch den Nachweis über eine vollständige Impfung eine Test- oder Quarantänepflicht abgemildert werden oder ganz wegfallen. Viele Länder haben bereits derartige Lockerungen der Einreisebestimmungen für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete eingeführt.
Welche Nachweise werden anerkannt?
Die Entscheidung über die Anerkennung verschiedener Impfnachweise für die Einreise liegt beim jeweiligen Land selbst.
Zwei Nachweisvarianten sind diese:
- Internationaler (gelber) Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO (entspricht dem Impfausweis der Bundesrepublik Deutschland)
- Ärztliche Bestätigung (Impfbescheinigung bzw. Impfzertifikat) mit persönlichen Angaben und Informationen zum Impfstoff – meist in der Landesprache und/oder in Englisch vorzulegen
- Digitales COVID-Zertifikat der Europäischen Union
Welchen Nachweis benötigen Reisende aus der Schweiz und aus Österreich?
Österreichische Staatsbürger besitzen zum Teil ebenfalls einen (gelben) internationalen Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO. Dieser kann als Nachweis auf Reisen genutzt werden. Zudem führt die Republik Österreich derzeit einen elektronischen Impfpass ein, in den auch die erfolgten Corona-Schutzimpfungen eingetragen werden.
Schweizer Bürger bekommen nach erhaltener Impfung einen ausgedruckten Impfnachweis mit Informationen zum verabreichten Impfstoff, Datum und Ort der Impfung. Die Angaben können außerdem von einigen Impfstellen in den Impfausweis eingetragen werden. Genauso wie in Deutschland oder Österreich wird auch in der Schweiz das digitale COVID-Zertifikat ausgestellt.
Wo erhalte ich eine Impfbescheinigung bzw. ein Impfzertifikat?
Die Impfung wird, wie jeder andere Impfung auch, vom durchführenden Arzt im Impfausweis eingetragen. In der Regel oder auf Anfrage erhalten Sie zusätzlich eine Impfbescheinigung.
Müssen Kinder einen Impfnachweis erbringen?
Nein, Kinder müssen keinen Impfnachweis erbringen. Seit Juni 2021 sind Impfungen auf freiwilliger Basis teilweise ab zwölf Jahren freigegeben.
Welche Impfstoffe werden akzeptiert?
In der Europäischen Union wurden bisher sechs Impfstoffe zugelassen: Comirnaty (BioNTech), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca), Janssen (Johnsson & Johnsson), Nuvaxoid (Novavax) sowie Valneva (Valneva). Darüber hinaus wurden international jedoch weitere Impfstoffe entwickelt, die bereits zum Einsatz kommen. Welche Vakzine in Ihrem jeweiligen Reiseland anerkannt werden, erfahren Sie über die Gesundheitsministerien der Staaten.
Kosten mich die Impfung und der Nachweis etwas?
Nein, die Impfung und die Bescheinigung darüber sind für Sie kostenfrei. Für eine Impfbescheinigung in anderen Landessprachen kann unter Umständen eine Gebühr verlangt werden.
Wann gilt man als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gilt man mit Erreichen der Grundimmunisierung. Dies ist am 15. Tag nach einer zweiten Corona-Impfdosis der Fall. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, zwei verschiedene von der EU zugelassenen Impfstoffe oder äquivalente Vakzine handelt. Weitere Informationen zu den verschiedenen Impfschemata sowie zum vollständigen Impfschutz bei Genesenen gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Informationen zum digitalen COVID-Zertifikat der EU
Die EU hat einen speziellen Nachweis eingeführt, der von den Mitgliedstaaten schrittweise umgesetzt wird. Das sogenannte digitale COVID-Zertifikat der EU (auch als "digitaler Impfnachweis", "digitaler grüner Nachweis" oder "grünes Zertifikat" bezeichnet) soll Impfstatus, Testergebnis oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung einfacher nachweisbar machen.
Erhältlich sind die Apps hier:
- Corona-Warn-App via App Store oder Google Play Store
- CovPass-App via App Store oder Google Play Store
Was ist das digitale COVID-Zertifikat der EU?
Das digitale COVID-Zertifikat soll Bürgern innerhalb der Europäischen Union eine sichere Teilnahme im Reiseverkehr in Zeiten der Corona-Pandemie ermöglichen. Der Nachweis bestätigt eine vollständige Impfung gegen COVID-19, ein negatives Testergebnis oder eine bereits überstandene Corona-Erkrankung.
Wie erhalte ich das digitale COVID-Zertifikat?
Die Ausstellung wird von den nationalen Behörden übernommen. Der digitale Impfnachweis kann von einer Arztpraxis, einem Impfzentrum oder einer Apotheke ausgestellt werden. Die Informationen sind außerdem in einem QR-Code enthalten. Durch Einscannen des Codes werden die Informationen in die App CovPass übernommen, die kostenfrei auf das Smartphone geladen werden kann. Die Impfdaten werden lokal auf dem Endgerät gespeichert. Seit dem 10. Juni 2021 kann der digitale Impfnachweis auch in die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts übertragen werden. Es gibt zudem die Möglichkeit, den Nachweis und den QR-Code in Papierform anzufordern.
Die Möglichkeiten, einen QR-Code für die CovPass-App oder Corona-Warn-App zu erhalten:
- Impfzentrum oder Arztpraxis, indem die Zweitimpfung durchgeführt wurde
- Nachtrag durch viele Apotheken
- Sendung per Post
Wo gilt das digitale COVID-Zertifikat?
Der Nachweis hat eine Gültigkeit in allen EU-Ländern inklusive der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Kostet mich der Nachweis etwas?
Nein, das digitale COVID-Zertifikat der EU sowie die CovPass-App sind kostenlos.
Wird an den Grenzen kontrolliert, ob ich ein digitales COVID-Zertifikat besitze?
Es kommt meist zu stichprobenartigen Kontrollen, ob das Zertifikat oder ein anderer adäquater Nachweis vorliegt. Laut EU-Kommission rechtfertigt eine Überprüfung des Passes nicht die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union. Ganz im Gegenteil soll der Pass freie Bewegungsmöglichkeit in der EU ermöglichen.
Wie funktioniert das Zertifikat?
Das digitale COVID-Zertifikat kommt in Form eines QR-Codes daher und enthält eine Signatur, sodass es fälschungssicher ist. Dieser Code und die zugehörige Signatur werden bei einer Kontrolle gescannt und überprüft. Die ausstellenden Einrichtungen sind Krankenhäuser, Testzentren oder die Gesundheitsbehörde. Diese verfügen über einen individuellen Signaturschlüssel, welcher in einer sicheren EU-Datenbank gespeichert wird. Personenbezogene Daten werden für den digitalen Nachweis nicht benötigt und daher auch nicht ermittelt.
Ist das Dokument verbindlich?
Seit dem 1. Juli 2021 ist das Zertifikat verbindlich nutzbar beim Reisen innerhalb der EU.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit für Genesene?
Von COVID-19 Genesene können den Genesungsnachweis ab dem 28. Tag nach dem positiven Test für eine Dauer von 90 Tagen nutzen.
Gilt das Zertifikat auch bei Reisen in Nicht-EU-Staaten?
Das digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union wird auch in den Nicht-Mitgliedsstaaten Europas akzeptiert, unter anderem in Großbritannien, in der Schweiz oder in Norwegen. Außerhalb Europas gestatten auch Marokko oder die Türkei den Nachweis über den Pass. Die EU-Kommission führt weiterhin Gespräche mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Die Europäische Union appelliert an die Drittländer, den Pass zu akzeptieren und dem System beizutreten. Welche Länder das COVID-Zertifikat bislang akzeptieren, ist in einer Übersicht auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.
Wie gestaltet sich die Gültigkeit für Nicht-EU-Bürger?
In der EU lebende Nicht-EU-Bürger erhalten einen Nachweis. Nicht in der EU lebende Menschen, die aus Nicht-EU-Staaten einreisen möchten, haben die Möglichkeit, den grünen Nachweis zu beantragen. Der als Reiseziel auserwählte Mitgliedsstaat muss dann überprüfen, ob die dafür vorzulegende Impfbestätigung oder der Testnachweis vertrauenswürdig ist und das Ausstellen eines Passes bedenkenlos erfolgen kann.
Werden alle Impfstoffe akzeptiert?
Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe müssen von den Mitgliedsländern akzeptiert werden. Ob Zertifikate gültig sind, die eine Impfung mit dem russischen Impfstoff Sputnik V oder einem der chinesischen Vakzine aufweisen, kann von den EU-Ländern selbst entschieden werden.
Wie wird eine überstandene Corona-Infektion bescheinigt?
Die Bescheinigung über eine bereits überstandene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 muss von einem Arzt beglaubigt werden. Hierzu wird in der Regel ein vergangener, positiver COVID-Test oder ein Antikörpertest genutzt.
Ist das digitale COVID-Zertifikat verpflichtend? Kann ich auch ohne Impfung innerhalb der EU verreisen?
Es besteht keine Impfpflicht. EU-Bürger können weiterhin ohne Impfung verreisen, unterliegen dann jedoch gegebenenfalls bestimmten Einschränkungen. Welche Regelungen dabei gelten, ist dieser Übersicht der Einreisebestimmungen der Länder zu entnehmen.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU muss bei Reisen seit Sommer 2021 in der Regel vorliegen – dies kann in Form des klassischen digitalen Nachweises über die App sein oder in Form anderer offizieller Nachweise über Impfung, Genesung oder aktuelle Negativ-Tests.