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PSD2: Mehr Sicherheit mit der neuen Zahlungsrichtlinie

CHECK24 legt großen Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten. Dank PSD2 hat CHECK24 nun die Möglichkeit, Ihre Bezahlung mit Kreditkarte noch transparenter zu gestalten und damit die Sicherheit Ihrer Onlinezahlung zu erhöhen.


1. Was ist PSD2?

Am 14. September 2019 ist die zweite Stufe der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) in Kraft getreten. Damit wird die Onlinezahlung per Kreditkarte bei Buchungen über CHECK24 für Sie noch sicherer. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Richtlinie ist die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“. Diese sieht vor, dass Sie Ihre Identität beim Bezahlvorgang in einigen Fällen über zwei unterschiedliche Faktoren bestätigen müssen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Passwörter, PINs oder TANs handeln.

Um bei Ihrer Buchung die Zahlungsmöglichkeit der hinterlegten Kreditkarte zu wählen, genügte bislang das Einloggen in Ihr Kundenkonto mit Login-Name und Passwort als Authentifizierung. Ab sofort kann die Abfrage eines zweiten Identifizierungsmerkmals hinzukommen. In diesem Fall muss vor Auslösung der Buchung zusätzlich eines der folgenden Verfahren angewendet werden:

Abfrage von etwas, das Sie besitzen:

  • Zugeschickte TAN zum Beispiel über Handy, Smartwatch oder TAN-Gerät
  • Antwort auf vorher hinterlegte Sicherheitsfrage 
  • Nutzung von Verified by VISA

Abfrage von etwas Persönlichem:

  • Eingabe eines Fingerabdrucks am Scanner des Mobilgeräts
  • Überprüfung von Gesichtszügen per Foto oder Video
  • Stimmerkennung


2. Wie sieht die starke Kundenauthentifizierung bei CHECK24 aus?

Die Eingabe der Kreditkartennummer mit der Kartenprüfnummer (CVC) ist immer die erste Identifizierungsstufe. Danach öffnet sich ein Fenster in einem neuen Design, welches Ihr Kreditkarteninstitut festgelgt. Die Abfrage des zusätzlichen Identifizierungsmerkmals wird ebenfalls von Ihrer Bank beziehungsweise Ihrem Kreditinstitut festgelegt. In der Regel muss Ihre Kreditkarte dafür zunächst freigeschaltet werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte ebenfalls an Ihre Bank. 


Viele große Bankunternehmen stellen Informationen zur neuen PSD2-Richtlinie auf ihren Websites zur Verfügung.

Eine ausführliche Erklärung zur Funktionsweise von PSD2 liefert die Bundesbank:

Auch Hausbanken informieren ihre Kunden über die neue Richtlinie:



3. Welche Vorteile ergeben sich?

Mit der neuen Richtlinie will die EU Onlinezahlungen besser vor Betrugsanfälligkeit schützen. Für Sie bedeutet das bei Ihrer CHECK24-Buchung vor allem mehr Sicherheit. Auch bei Diebstahl der Kreditkarte oder des Laptops mit eingespeichertem Passwort ist Ihr CHECK24-Kundenkonto vor Missbrauch geschützt. Natürlich können Sie auch wie bisher weitere Zahlungsmethoden, wie zum Beispiel das Lastschriftverfahren, nutzen.


Hinweis
Um die Vorteile von PSD2 auch in der CHECK24 App nutzen zu können, sollten Sie die neueste Version installiert haben.


4. Was ist seit dem 1. Januar 2021 neu?

Zuerst einmal ändert sich für Sie nichts: Wie gewohnt erhalten Sie über CHECK24 die besten Angebote für Pauschalreisen, Hotels, Ferienwohnungen, Mietwagen und Flüge. Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 sollte zunächst der Aufschub zur Einführung der neuen Richtlinie enden. Jedoch wurde durch die Finanzaufsicht Bafin eine weitere Schonfrist zur Implementierung der PSD2 gewährt. Nun kommt ein Stufenmodell für die Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Tragen:

  • Ab 15. Januar 2021: Für Zahlungen ab 250 Euro
  • Ab 15. Februar 2021: Für Zahlungen ab 150 Euro
  • Ab 15. März 2021: Für jegliche Zahlungen