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Israel: Elektronische Einreisegenehmigung ab Juli Pflicht

München, 22.05.2024 | 15:16 | ksu

Israel ändert die Einreisebestimmungen für visumsbefreite Staatsangehörige. Diese müssen ab Juli vor einem Grenzübertritt eine elektronische Reisegenehmigung einholen. Im Vorfeld startet bereits ab dem 1. Juni ein freiwilliges Pilotprojekt für Reisende aus Deutschland und den USA. Die elektronische Einreisegenehmigung ist zwei Jahre gültig.


Jaffa, die Altstadt von Tel Aviv am Mittelmeer
Ab Juli ist eine elektronische Einreisegenehmigung für Aufenthalte in Israel Pflicht.
Für Reisende, die einen Aufenthalt in Israel planen, gelten ab dem 1. Juli 2024 neue Einreisebestimmungen. Wer bisher von einer Visumspflicht befreit war, muss ab diesem Zeitpunkt eine elektronische Reisegenehmigung beantragen. Die sogenannte ETA-IL ist kostenpflichtig und für zwei Jahre gültig, wie durch die israelische Einwanderungsbehörde bekannt gegeben wurde. Die Online-Autorisierung berechtigt für einen bis zu 90-tägigen Aufenthalt. Eine Einreisegenehmigung für touristische Zwecke kostet für deutsche Staatsangehörige nach aktuellem Stand rund 6 Euro. Ab dem 1. Juni 2024 beginnt eine einmonatige Pilotphase, in der das System kostenlos und freiwillig von Reisenden aus den USA und Deutschland genutzt werden kann.
 
Israel fördert den Tourismus
 
Um den Tourismus anzukurbeln, stellt das zuständige Ministerium mehrere Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die die touristische Infrastruktur des Landes verbessern sollen. Im Fokus liegen dabei Programme, die besonders vielfältig, innovativ und nachhaltig sind. Auch Regionen von historischer und kultureller Bedeutung sollen stärker gefördert werden, sodass nachhaltiger Tourismus unterstützt wird. Der israelische Tourismus-Minister Haim Katz erklärt, dass Projekten „Vorrang [gegeben wird], die einen bedeutenden Beitrag für große Gebiete darstellen und die schnell und effizient durchgeführt werden können“.
 
Einreisebestimmungen für Israel
 
Reisende aus Deutschland müssen üblicherweise über einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass verfügen. Die Gültigkeit der Dokumente muss für die Dauer von sechs Monaten über die Rückreise hinaus gegeben sein. Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung aller Elternteile verfügen, auch wenn sie in Begleitung eines der beiden Elternteile reisen. Für Aufenthalte über die visumsbefreiten drei Monate ist ein spezifisches Visum notwendig.

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