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Südkorea verlängert K-ETA-Befreiung bis Ende 2025

München, 12.12.2024 | 15:51 | nmh

Die südkoreanische Regierung hat die temporäre Befreiung von der elektronischen Einreisegenehmigung K-ETA für bestimmte Nationalitäten um ein weiteres Jahr verlängert. Ursprünglich sollte die Maßnahme Ende 2024 auslaufen, doch bleibt die Befreiung bis 31. Dezember 2025 gültig.


Südkorea
Die K-ETA-Befreiung erleichtert die Einreise nach Südkorea bis Ende 2025.
Reisende aus über 60 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, dürfen auch 2025 ohne eine K-ETA-Genehmigung nach Südkorea einreisen. Mit der Maßnahme möchte die südkoreanische Regierung den Tourismus weiter ankurbeln. Der temporäre Verzicht auf die K-ETA-Genehmigung wurde erstmals 2023 eingeführt und sollte ursprünglich Ende 2024 auslaufen.
 
Vorteile der K-ETA-Genehmigung weiterhin nutzbar
 
Reisende, die die Vorteile der K-ETA-Genehmigung nutzen möchten – wie die Befreiung von der Einreichung einer Ankunftskarte – können die Genehmigung weiterhin beantragen. Allerdings fällt in diesem Fall die reguläre Gebühr an. Bereits ausgestellte K-ETA-Genehmigungen bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, Rückerstattungen der Gebühren sind jedoch nicht möglich.
 
Förderung des Tourismus
Die Verlängerung der Befreiung ist Teil der Initiative „Visit Korea Year“, die ursprünglich von 2023 bis 2024 den Tourismus in Südkorea stärken sollte. Südkorea zählt mittlerweile zu den Top-Destinationen in Asien, bekannt für seine Mischung aus traditioneller Kultur und modernem Lifestyle. Mit der Verlängerung bis Ende 2025 möchte die Regierung noch mehr internationale Besucherinnen und Besucher anziehen und diesen die Einreise erleichtern.

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